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Forderungseinzug

Die Kosten

Der zahlungsunwillige Patient

Anwälte für Ärzte

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22.3.2023

Die nicht bezahlte Rechnung des Zahnarztes

Die Notwendigkeit eines strukturierten Forderungseinzugs ist in Zeiten einer sich zunehmend verschlechternden Zahlungsmoral aktueller denn je. Dabei geht es im Grundsatz um den Einzug von Forderungen aller Art, hier vorrangig um den Einzug von Geldforderungen aus zahnärztlichen Behandlungsverträgen. Das Inkasso von Ansprüchen aus Behandlungsverträgen und der danach erfolgten ärztlichen Leistungen von Zahnärzten und Ärzten wird immer dann erforderlich, wenn der Patient nach Zugang der Liquidation nicht bezahlt, obwohl er möglicherweise bereits eine Erstattung der Behandlungskosten von seiner privaten Krankenversicherung erhalten hat.
Die Rechnung des Zahnarztes an seinen Patienten für durchgeführte Privatleistungen besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Patient eine Kostenerstattung von seiner privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle erwarten oder verlangen kann. Eine formrichtig erstellte Rechnung ist entweder zur sofortigen Zahlung oder auch zu einem bestimmten Zahlungstermin fällig.
Nach einer schriftlichen Mahnung muss in solchen Fällen ein systematischer Forderungseinzug durchgeführt werden, der zunächst die außergerichtliche und anschließend erforderlichenfalls auch gerichtliche Geltendmachung der Zahlungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Schuldner umfasst.

Inkasso

Der gesamte Vorgang läuft unter dem Begriff Inkasso für Zahnärzte. Er beinhaltet im Anschluss an die Titulierung auch den Einzug der Rechnung durch die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach vorheriger Prüfung der wirtschaftlichen Bonität (Zahlungsfähigkeit) des Patienten. Mit Hilfe von SCHUFA-Auskünften ist es dann auch möglich, einen eventuell untergetauchten Schuldner zu suchen und seinen aktuellen Wohnort oder Aufenthaltsort zu recherchieren.
Im Gegensatz zum Forderungseinzug durch ein Inkassounternehmen ist die Beauftragung eines Anwalts wesentlich kostengünstiger, da das Honorar der Rechtsanwälte zum einen gesetzlich geregelt ist, und da zum anderen ein seriöser Rechtsanwalt keine Erfolgsprovision verlangt.

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Eine typische Rechnung vom Zahnarzt