15.03.2023
      
Forderungseinzug bei zahlungsunwilligen Schuldnern
      Der Gläubiger muss sich zunächst vergewissern, dass die in der Rechnung gewährte Zahlungsfrist bereits
      verstrichen ist, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist. Es gibt keine Vorschrift, die den Gläubiger zu einer
      bestimmten Anzahl von
 
      Mahnungen
      verpflichtet. Sofern der Schuldner sich noch nicht in Verzug befindet, ist lediglich eine einzige Mahnung
      notwendig.
      Der Schuldner gerät allerdings auch ohne Mahnung in Verzug, wenn seit Übersendung der
      
unbezahlten Rechnung
      vier Wochen vergangen sind. Die blosse Rechnungsstellung bzw. das Versehen der Rechnung mit einem Zahlungsdatum
      stellt noch keine Mahnung dar. In Zweifelsfällen ist dem Kunden per Einschreiben eine letzte Frist zur Zahlung zu
      setzen. Dabei ist er darauf hinzuweisen, dass bei Nichtzahlung ein
 
deutscher Rechtsanwalt
      eingeschaltet wird und auch gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
      
      Zinsen
      Der Schuldner muss Verzugszinsen bezahlen wegen verspäteter Zahlung, der gesetzliche Zinssatz beträgt bei
      Privatpersonen 5% und bei gewerblichen Schuldnern 9%-Punkte über dem
 
      Basiszinssatz
      der Bank. Wurde hingegen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ein höherer Zinsatz festgelegt, gilt dieser höhere
      Zins. Ist der Schuldner eine Einzelperson oder ist sein Gewerbe nicht im Handelsregister eingetragen, so wird die
      offene Forderung zur zwangsweisen Vollstreckung durch ein Inkassounternehmen gegeben.
      Nach ergebnislosem Mahnen sollte sofort die Betreibung eingeleitet werden, da die Gläubiger grundsätzlich nach
      der zeitlichen Reihenfolge befriedigt werden. Je länger der Gläubiger wartet, desto mehr andere Gläubiger werden
      vorher befriedigt, so dass gegebenenfalls nicht mehr genügend pfändbare Habe übrig bleibt.
      Ist der Schuldner im Handelsregister eingetragen, so ist als Beitreibungsweg das
 
      Zwangsinkasso
      zu wählen. Dies ist sofort einzuleiten, da unsicher ist, wie lange der Schuldner noch zahlungswillig oder in der
      Lage sein wird, eine Insolvenz abzuwenden und die ausstehende Zahlung zu leisten.
       
      
